23.02.2009
Schutz vor Telefonwerbung soll ausgeweitet werden
Am Telefon geschlossene Verträge sollen künftig nur mit einer schriftlichen Bestätigung gültig sein, wenn es nach den Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer geht. Justizministerin Zypries hat jetzt einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt bekommen.
Berlin (AFP/cm) - Die unionsregierten Bundesländer wollen eigentlich zwei Verschärfungen zu Gunsten der Verbraucher: einmal die Bestätigung bei am Telefon geschlossenen Verträgen, zum anderen den Anspruch auf eine Entschädigung für Bahnkunden schon nach 30 Minuten Verspätung. Da Zypries beides ablehnt, der Bundesrat aber beim Fahrgastrecht zustimmen muss, machten Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im Namen der unionsregierten Länder nun das Kompromissangebot: Sie segnen das von Zypries vorgeschlagene Fahrgastrecht ab, die Ministerin kommt den Ländern dafür bei der Telefonwerbung entgegen.
Das Bundesjustizministerium wollte das Angebot erst bei schriftlicher Vorlage kommentieren. Eine Sprecherin sagte aber, der Vorschlag der Länder zu am Telefon geschlossenen Verträgen sei unpraktikabel. Auch Bestellungen am Telefon für eine Pizza, Lebensmittel aus dem Supermarkt oder einen Computer benötigten dann eine schriftliche Bestätigung. Das Bundesjustizministerium will das bereits bestehende Widerrufsrecht - also das Recht, einen am Telefon geschlossenen Vertrag im nachhinein schriftlich zu widerrufen - auf weitere Bereiche ausweiten, etwa auf den Vertrieb von Zeitschriften.
Das neue Fahrgastrecht und das erweiterte Widerrufsrecht bei telefonisch vereinbarten Verträgen sollen noch vor der Sommerpause in Kraft treten.
Wie man sich als Verbraucher wehren kann:
Telefonwerbung
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