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Einschreiten

29.01.2010

Regulierer greift bei unerlaubter Telefonwerbung durch

Die seit vergangenem Jahr gültigen Vorgaben werden immer wieder unterlaufen. Die Netzagentur hat jetzt berichtet, dass inzwischen Bußgelder von insgesamt einer halben Million Euro verhängt worden seien.

Bonn (ddp/red) - Unerlaubte Telefonwerbung kommt Auftraggeber und Callcenter teuer zu stehen. Die Bundesnetzagentur greift seit dem Inkrafttreten des Verbots von Anrufen ohne Einwilligung des Verbrauchers im Sommer vergangenen Jahres offenbar hart durch: In neun Verfahren verhängte die Bonner Aufsichtsbehörde jetzt erstmals Bußgelder in einer Gesamthöhe von einer halben Million Euro.

Telekommunikation und Lotterien

Geahndet worden sei auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht bei Werbeanrufen, teilte die Behörde am Freitag mit. Die Bußgelder seien sowohl gegen die Auftraggeber der Werbeanrufe als auch gegen die ausführenden Callcenter verhängt worden. Dabei habe es sich um unterschiedlichste Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotteriegewinne gehandelt. In einer weiteren Bußgeldsache sei das Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt worden.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte an alle Werbenden, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Sie verhielten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen, betonte Kurth.

Viele Infos von Verbraucherseite

Kurth dankte den Verbrauchern, die sich mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an die Bundesnetzagentur gewandt hätten. Von Juli bis Dezember 2009 seien bei der Behörde über 28.000 Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Zahlreiche Ermittlungen liefen noch.

Kurth verwies darauf, dass in Fällen von Lockanrufen (Ping-Anrufen) und telefonischen Bandansagen kein Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt werden könne. In diesem Fällen würden die Verbraucher aber durch das Telekommunikationsgesetz geschützt, das Rufnummernabschaltungen sowie Rechnungslegungs- und Inkassoverbote vorsehe.

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