27.04.2009
Netzagentur entlässt Telekom weiter aus der Regulierung
Die Bundesnetzagentur hat zwei Grundsatzentscheidungen zur Deutschen Telekom getroffen. Und zwar entlässt sie den Ex-Monopolisten noch weiter aus der Regulierung als bisher - "sobald die Rahmenbedingungen dies zulassen."
Bonn (red) - Mit zwei Entscheidungen hat sich die Bundesnetzagentur jetzt sowohl im Vorleistungs- als auch im Endkundenbereich teilweise aus der Regulierung zurückgezogen.
So wurden Grundsätze für die Zusammenschaltung des Telefonnetzes der Deutschen Telekom mit den Netzen von Wettbewerbern festgelegt. Damit ist die Telekom weiterhin zur Durchleitung von Verbindungen verpflichtet und muss auch die Zuführung von Verbindungen aus ihrem Netz zu Netzen der Wettbewerber gewährleisten, insbesondere "Call-by-Call" und "Preselection" sowie das Erreichen von Mehrwertdiensterufnummern in alternativen Netzen ermöglichen. Dagegen wurde die Telekom bei Transitleistungen, die über ihr Netz abgewickelt werden, weitgehend aus der Regulierung entlassen.
Die Netzagentur hat nach eigenen Angaben festgestellt, dass bei Transitleistungen zwischen verschiedenen Netzen keine "beträchtliche Marktmacht" der Telekom mehr besteht. Mit einer weiteren Entscheidung der Netzagentur wurde die Telekom auch im Bereich der nationalen Festnetzverbindungen auf der Endkundenebene aus der Regulierung entlassen. Im Rahmen einer Marktanalyse sei festgestellt worden, dass dieser Markt nicht mehr regulierungsbedürftig ist, weil inzwischen eine Tendenz zu wirksamem Wettbewerb bestehe.
Künftig unterliegen im Übrigen auch Verbindungsleistungen der Regulierung, die von und zu nationalen Teilnehmerrufnummern der Gasse (0)32 oder zu Breitbandanschlüssen im Netz der Telekom erbracht und über eine konventionelle Festnetzzusammenschaltung übergeben werden. Diese 032er-Nummern sind der Internettelefonie zugeordnet.
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