12.08.2008
Schwerer Datenmissbrauch bei Call Centern aufgedeckt
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat einen offenbar schwerwiegenden Datenmissbrauch aufgedeckt. Demnach sind manche Call Center nicht nur im Besitz von Adressen, sondern auch im Besitz von Kontodaten - und nutzen diese.
Immer häufiger beschweren sich Verbraucher über Anrufe von Call Centern, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen wollen. Besonders häufig sind Glücksspielangebote Inhalt dieser ungebetenen und ungesetzlichen "Cold Calls". Verbraucher, die durch solche Anrufe belästigt wurden, mussten bisher nicht unbedingt fürchten, dass ihr Konto leer geräumt wird. Das ist jetzt anders, denn manchen Call Centern liegen offenbar Listen vor, in denen die Kontoverbindungen der Angerufenen stehen.
Der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein liegen nach eigenen Angaben erste Fälle vor, in denen von Konten der betroffenen Verbraucher abgebucht wurde, obwohl diese unmissverständlich jegliche Teilnahme an einem Glücksspiel abgelehnt hatten. Im Dunkeln blieb bislang, woher die Daten stammen. Viele Betroffene, die sich bei der Holsteiner Verbraucherzentrale beschwerten, hätten angegeben, dass sie vor längerer Zeit SKL-Lose per Kontoabbuchung bezahlt haben.
Die Verbraucherzentrale hat nach eigenen Angaben anonym eine CD mit über 17.000 Datensätzen erhalten. Neben dem Namen, der vollständigen Adresse mit Telefonnummer und dem vollständigen Geburtsdatum seien die kompletten Bankdaten von über 17.000 Verbrauchern auf dieser Diskette gespeichert. Die Namen der Exceldateien wiesen auf die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) hin. Mit ein paar Mausklicks könnten solche Daten kopiert, per Mail versendet und somit öffentlich zugänglich gemacht werden - einem Missbrauch ist so Tür und Tor geöffnet.
Die Verbraucherzentrale rät daher, Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen. Banken und Sparkassen sollten aus Sicht der Verbraucherschützer die Möglichkeit einräumen, dass Abbuchungen unbekannter Quellen nicht ausgeführt werden, wenn der Kontoinhaber dies wünscht – auch wenn jetzt schon unberechtigt abgebuchte Beträge innerhalb von sechs Wochen zurückgefordert werden können.
Die Verbraucherzentrale habe nach Kenntnis dieses Vorganges das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) informiert, das weitere juristische Schritte, unter anderem die Einleitung eines Strafverfahrens, vornehmen will.
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