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Wechselspiele

Rufnummernportierung: Meine Handynummer gehört mir

Frau;Handy;TelefonierenWas ist zu beachten, wenn man den Mobilfunkanbieter wechseln, die Rufnummer aber behalten möchte? In welchen Fällen geht das überhaupt? Alles Wichtige zum Thema mitsamt Klärung der Kostenfrage finden Sie hier!

Was im Festnetz seit 1998 Usus ist, gilt seit November 2002 auch für die deutschen Mobilfunknetze: Bei einem Wechsel des Anbieters kann man seine Handynummer behalten. Bezeichnet wird dieser Vorgang mit Rufnummernmitnahme, Rufnummernportierung, Mitnahme der Handynummer oder neudeutsch mit Mobile Number Portability (MNP).

Der bisherige Verlust der Rufnummer hatte in der Vergangenheit immer wieder Mobilfunkkunden von einem Wechsel abgehalten - auch wenn die Meinungen über die Zahl wechselwilliger Handynutzer auseinandergehen. So können jetzt Mobilfunkkunden, die den Betreiber wechseln wollen, die Kosten eines Nummernwechsels wie etwa den Druck neuer Visitenkarten vermeiden und sich möglicherweise günstigeren Tarifen eines anderen Anbieters zuwenden.

Ohne Kündigung läuft nichts

mnp, portierung, rufnummermitnahme Gewechselt und trotzdem noch im Spiel: Mit MNP kann man seine Handynummer behalten.(Foto/Abb.: Hutchison Telecom) Zunächst einmal muss man bei seinem alten Anbieter kündigen. Sollte der alte Mobilfunkvertrag nicht fristgerecht gekündigt worden sein, kann keine Portierung durchgeführt werden. Je nach Vertragslaufzeit sind die Kündigungsfristen unterschiedlich; bei einem 24-Monatsvertrag sind es in der Regel drei Monate. Versäumt man die Frist, hat man einen neuen Vertrag am Bein, der unter Umständen zwölf Monate laufen kann. Ein Ausstieg aus einem laufenden Vertrag zum Zwecke der Rufnummernmitnahme ist hierzulande nicht möglich.

Ein Antrag auf Rufnummernportierung kann frühestens vier Monate vor Auslaufen des alten Vertrags gestellt werden. Die Frist läuft 31 Tage nach dem Ende des bisherigen Vertrags ab, danach ist kein Antrag mehr möglich. Dann fällt die Rufnummer an den bisherigen Anbieter zurück, und man hat kein Recht mehr darauf, sie zurückzuholen. Um sicherzugehen, dass sich der gesamte Prozess nicht aufgrund unklarer Datenlage verzögert, sollte man beim Abschluss des neuen Vertrags die alten Unterlagen mitnehmen und dem neuen Anbieter insbesondere die Kündigungsbestätigung und die letzte Mobilfunkabrechnung in Kopie überlassen.

Im so genannten Portierungsantrag müssen die Daten exakt mit den bisherigen übereinstimmen. Auch die Mailbox wechselt automatisch mit. Wer allerdings Sprach-, Fax- und Datendienste weiter nutzen möchte, muss das unbedingt auf dem Antrag vermerken. Ansonsten kann der neue Betreiber diese Dienste nur mit neuer Rufnummer zur Verfügung stellen, denn nachträglich ist keine Portierung mehr möglich. Damit wäre alles erledigt; die weiteren Formalitäten klären alter und neuer Provider untereinander.


( app05 )
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