08.11.2011
Motorola erfolgreich im Gerichtsverfahren gegen Apple
Motorola hat vor dem Landgericht Mannheim ein Urteil gegen Apple erwirkt. Der US-Konzern darf in Deutschland vorerst keine Geräte mehr verkaufen, die zwei Motorola-Patente verletzen.
Mannheim (red) - Was das allerdings konkret und praktisch bedeutet und wie groß die Auswirkungen sind, darüber herrscht noch Unklarheit. Im Urteil wurden keine konkreten Geräte genannt, wie es in den Urteilen von Apple gegen bestimmte Samsung-Smartphones und -Tablets der Fall ist.
Dennoch könnten einige Produkte betroffen sein, möglicherweise die gesamte Palette an mobilen Geräten. Im Urteil, das Florian Müller im Blog FOSS Patents veröffentlichte, ist die Rede von Geräten, die ein "Verfahren zur Verwendung in einem drahtlosen Kommunikationssystem zum Senden eines Kommunikationssignals" nutzen. Weiter geht es um ein Verfahren "zur Synchronisation von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern", die Eigenschaften sind also sehr grundlegender Natur. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld verhängt, zudem soll Apple an Motorola Schadensersatz zahlen.
Geklagt wurde allerdings gegen Apple Inc. und nicht gegen den deutschen Apple-Ableger, der hierzulande die Produkte vertreibt. Derzeit seien die Verkäufe von iPhone und iPad in Deutschland nicht gefährdet, so Apple in einem Statement, das mehreren Medien zuging. Müller weist jedoch darauf hin, dass die deutsche Website des Apple Shops eine Subdomain der US-amerikanischen Seite und auf Apple Inc. registriert ist. Dies, sowie die Tatsache, dass die Apple GmbH komplett Apple Inc. unterstehe, werfe Fragen auf. Auch betreffe das Urteil die Auslieferung von Geräten nach Deutschland, was zum Problem werden könnte, wenn der Apple GmbH die Lagerware ausgeht.
Das Urteil ist ein Versäumnisurteil, das heißt, Apple ist zur Verhandlung nicht erschienen. Man will aber gegen die Entscheidung vorgehen, der Weg durch die Instanzen könnte spannend werden.
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