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Umzugstipps

Wenn der DSL-Anschluss umzieht

PaketWas passiert eigentlich bei einem Umzug mit meinem bestehenden DSL-Anschluss, worauf habe ich ein Anrecht? Warum die Bundesnetzagentur bei Streitfällen nicht helfen kann und wie man sich als Kunde verhalten sollte, um möglichst günstige Konditionen zu erhalten, lesen Sie hier!

Einer der häufigsten Streitpunkte bei DSL-Verträgen ist der Umzug einer oder mehrerer Vertragspartner. Problematisch ist das Thema Umzug vor allem deshalb, weil vieles nicht klar geregelt ist und es stark darauf ankommt, wen man als Ansprechpartner erwischt. Auf dem Kulanzweg ist so manches möglich; eine generelle Linie gibt es bei keinem der großen Anbieter.

Fixe Rahmenbedingungen

Einige Rahmenbedingungen bleiben jedoch gleich. So verlangen etwa T-Home und 1&1 eine Umzugsgebühr, die bei den anderen großen Anbietern nicht anfällt. Weiterhin sind T-Home und Arcor die Einzigen, bei denen die Mindestlaufzeit des Vertrages bei einem Umzug automatisch von neuem beginnt. Bei den anderen Anbietern ist das entweder gar nicht der Fall oder nur dann, wenn das bisherige Produkt aktuell nicht mehr angeboten wird und man einen neuen Vertrag mit einem neuen Tarif abschließen muss. Manchmal ist es möglich, sich sozusagen freizukaufen - also eine Gebühr zu entrichten, die ungefähr der Höhe der noch zu zahlenden monatlichen Grundgebühren entspricht.

Regulierer kann nichts machen

Jeder Kunde sollte für sich ausrechnen, was für ihn am günstigsten ist. Hilfe von der Bundesnetzagentur darf man in Streitfällen übrigens nicht erwarten. In Vertragsangelegenheiten greift das Vertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs und nicht das Telekommunikationsgesetz. Der Regulierer hat also keine Möglichkeit, schlichtend einzugreifen oder neue Regularien zu verfassen. Ein Kunde hat einen Vertrag über 12 oder 24 Monate abgeschlossen, und letztlich ist es das, was zählt.

Einige Kulanzfälle

Gleichwohl lassen die Anbieter manchmal mit sich reden. Zum Beispiel dann, wenn zwei Menschen zusammenziehen, die ihre DSL-Anschlüsse beim gleichen Provider haben, wird häufig aus Kulanz der eine Zugang weggestrichen. Auch wenn ein Kunde in ein Gebiet zieht, das nicht mit DSL versorgt werden kann, zeigt sich der Provider in vielen Fällen bereit, auf den Vertrag zu verzichten. Einen Anspruch darauf hat man aber nicht - ebensowenig wie auf den Umstieg in einen billigeren Vertrag, wenn am neuen Wohnort ein langsamerer DSL-Speed verfügbar ist als am alten. Trotzdem gibt es auf dem Kulanzwege auch hier häufig eine Einigung.

Fazit

Wichtig ist es, dass der Kunde den Umzug sorgfältig plant und seinen Provider frühzeitig benachrichtigt. Mindestens sechs Wochen im Voraus sollte man sich an den Anbieter wenden und die Konditionen erfragen. Es kommt nicht selten vor, dass man bei mehrfachen Anrufen oder Nachfragen unterschiedliche Auskünfte erhält. Die Provider haben gewisse Spielräume, wobei es stark auf die Situation des Kunden und auch auf sein Auftreten ankommt. Man sollte sich als Kunde darüber im Klaren sein, dass es wenig bis nichts gibt, was man einfordern kann. Man ist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Die oben genannten Rahmenbedingungen gelten aber in jedem Fall.


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