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08.11.2002

Urteil: Spam-Wahlwerbung ist nicht legal

Das Landgericht München hat in einem Prozess gegen die Republikaner entscheiden, dass auch ein politisches Mail-Spamming nicht rechtens ist. Ein weiteres Verfahren ist derzeit noch gegen die CSU anhängig.

Laut dem Urteil des Münchner Landgerichts ist eine Wahlwerbung per E-Mail nicht zulässig, es sein denn, vorher hat schon ein Kontakt zum Adressaten bestanden. In allen anderen Fällen gilt für den politischen jedoch nichts anderes als für den "normalen" Spam - sprich, das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg erlaubt keine Extrawurst.

Das Urteil erging am Dienstag in einem Prozess gegen die Republikaner. Die Partei hatte in einem ähnlich gelagerten Fall bereits vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Dabei wurde festgestellt, dass postalisch versandte Wahlwerbung nicht in Briefkästen mit der Aufschrift "Keine Werbung" eingeworfen werden darf. Auch in diesem Fall erlaube das Parteiengesetz keine Ausnahme.

Anlässlich der Bundestagswahl hatten alle großen Parteien in diesem Jahr erstmalig in großem Stil Werbenewsletter, E-Cards und Werbe-SMS verschickt. Dieses Wahl-Spamming wurde direkt von den Gerichten untersagt. Dabei ergingen einstweilige Verfügungen gegen Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und die Republikaner. Ein weiteres Verfahren ist derzeit noch gegen die CSU anhängig.

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