20.01.2010
Kartellamt setzt Eckpunkte für Breitband-Kooperationen
Das Bundeskartellamt hat am Dienstag ein Positionspapier vorgelegt, das Kooperationen beim Breitbandausbau regelt. Die erstmalige Erschließung von so genannten "weißen Flecken" ist ohne jegliche Beschränkung möglich.
Bonn (red) - Das Dokument soll kooperationswilligen Unternehmen eine Orientierung bei der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Kooperationspläne bieten. Mit dem Hinweispapier kommt die Behörde einer Aufforderung der Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandstrategie nach.
Im Vordergrund des Papiers stehen Kooperationen der Telekom mit Wettbewerbern zur Aufrüstung von bereits vorhandenen Breitbandanschlüssen für das Angebot von Bandbreiten bis 50 MBit/s oder mehr. Kooperationen, die ausschließlich zur erstmaligen Erschließung von so genannten "weißen Flecken" mit Breitbandangeboten dienen, unterliegen regelmäßig keinen kartellrechtlichen Bedenken.
Ob eine geplante Kooperation beim Breitbandausbau zu einer Wettbewerbsbeschränkung führt, hängt vor allem von der Art der Kooperation sowie der Marktstellung der beteiligten Unternehmen ab. Das Bundeskartellamt prüft in diesem Rahmen insbesondere, ob unzulässige Preisabsprachen getroffen werden und inwiefern die Kooperation effizienten Infrastrukturwettbewerb beschränkt.
Soweit keine unzulässigen Preisabsprachen vorliegen, können Kooperationen zum Breitbandausbau unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt sein. Um den Unternehmen den ihnen obliegenden Nachweis zu erleichtern, werden diese Voraussetzungen in dem Positionspapier im Einzelnen erläutert. Das Papier ist auf der Homepage des Bundeskartellamtes nachzulesen.
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