09.03.2010
Kabel BW unterliegt mit Klage gegen Handy-Frequenzen
Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag von Kabel BW gegen die Versteigerung der ehemaligen TV-Frequenzen abgelehnt. Beim Kabel-Anbieter - und nicht nur bei diesem - befürchtet man Störungen bei Kabelmodems und Receivern.
Köln (red) - Kabel BW (www.kabelbw.de) betreibt in Baden-Württemberg ein Kabelnetz, über das sie Fernsehen, Telefonie und Internetzugänge anbietet. Ausgehend von verschiedenen technischen Studien befürchtet sie, dass die zukünftige Nutzung der Frequenzen im Bereich von 800 MHz zu Störungen im Kabelnetz, insbesondere bei den daran angeschlossen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen führt. Sie hält die Vergabe der Frequenzen deswegen für rechtswidrig, solange nicht sichergestellt ist, dass solche Störungen nicht eintreten werden.
Aus diesem Grunde hat sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen für den Mobilfunk zu vergeben, Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist. Den zeitgleich gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Ziel der Verhinderung der Versteigerung zum vorgesehenen Termin anzuordnen, hat das Gericht nun abgelehnt.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die befürchteten Störungen rechtfertigten nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens für die Frequenzen. Sie führten nicht dazu, dass die vorgesehenen Frequenznutzungen mit den Kabelnutzungen der Antragstellerin als von vornherein unverträglich anzusehen seien. Falls erforderlich, könne auftretenden Störungen deswegen auch noch mit späteren Maßnahmen begegnet werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Beim Verwaltungsgericht Köln sind fünf weitere Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung anhängig, die auf befürchtete technische Störungen gestützt sind. Wann darüber entschieden wird, ist noch offen. Über sechs weitere Klagen von Unternehmen, die sich an der Versteigerung beteiligen wollen, diese aber gleichwohl teilweise für rechtswidrig halten, soll im März befunden werden.
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