09.02.2012
Apple unterliegt vor Gericht gegen Samsung
Auch das Düsseldorfer Landgericht hat im jüngsten Urteil zugunsten Samsungs entschieden und den Einantrag von Apple abgewiesen. Damit wollte der Konzern den Verkauf des neuen Samsung-Tablets verhindern.
Düsseldorf (red) - Ärgerlich für den Konzern Apple, aber erfreulich für die Konkurrenz von Samsung: Wie das Düsseldorfer Landgericht heute in einer Pressemitteilung verlauten ließ, hat man den Eilantrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N abgelehnt. Damit darf Samsung sein Tablet vorläufig weiterhin verkaufen.
Der südkoreanische Konzern Samsung hatte zuvor das Design des Galaxy Tab 10.1 N im Vergleich zum Vorgängermodell geändert. Apple war der Meinung, dass sich das Design noch immer nicht ausreichend von dem des iPad unterscheiden würde. Während im vergangenen Jahr noch ein Verkaufsverbot gegen das Galaxy Tab 10.1 verhängt wurde, sah man beim Nachfolger keine Schutzrechtsverletzung des von Apple eingetragenen Designs mehr gegeben.
Damit liegt auch kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Die Richter waren sich einig, dass potenzielle Kunden die beiden Marken-Tablets durchaus unterscheiden könnten. Ganz vom Tisch ist die Sache damit allerdings noch nicht, denn in Düsseldorf wurde nur über den Eilantrag von Apple entschieden. Die eigentliche Verhandlung steht noch aus und ist für September angesetzt. Apple und Samsung streiten derzeit in mehreren Ländern wegen ihrer Tablets vor Gericht.
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